Anerkennung der Ausbildungszeit der Wachtmeister

Anerkennung der Ausbildungszeit im Wachtmeisterdienst

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen


wie uns soeben vom Ministerium mitgeteilt wurde, wird die Ausbildungszeit der Wachtmeister im vollem Umfang auf die Pension angerechnet.


Wir haben uns die Mühe gemacht und bei verschiedenen Stellen angefragt, wie es sich mit der Ausbildungszeit verhält, denn der Wachtmeister ist der einzige, der als Angestellter anfangen muss und dann erst ins Beamtenverhältnis übernommen wird.


Unsere Anfrage wurde geprüft und vor kurzem haben wir über das Finanzministerium erfahren, dass die Ausbildungszeit auf die Pension angerechnet werden kann.

Auch die Anfrage beim LFF war positiv.


Wir haben auch nochmal im Justizministerium angefragt, um sicher zu gehen, dass hier auch alles passt und wir die Neuigkeit an euch weitergeben dürfen.


Heute kam der Anruf vom Justizministerium und bestätigte die Aussage des Finanzministerium und LFF .


Das sind doch mal gute Nachrichten für unseren Berufsstand.


Jetzt wird sich der eine oder andere fragen was mit der Anrechnung der Zeit in der freien Wirtschaft ist??


Da haben wir eine klare Absage bekommen. Hier wäre der Aufwand zu groß, denn es würde dann nicht nur die Wachtmeister betreffen, sondern alle anderen QE´s auch und das ist derzeit nicht denkbar, dass man das Umsetzen könnte.


Aber auch hier werden wir zur gegebenen Zeit nochmal anfragen. Vielleicht tut sich ja doch nochmal irgendwann was.


Gerne dürft ihr in den Kommentaren eure Meinung dazu hinterlassen.

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